Anmietungsprozeß


erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen sind für die Anmietung einer Wohnung erforderlich ?

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Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht, welche Unterlagen die Eigentümer in der Regel vom neuen Mieter vor Abschluss eines Mietvertrages einsehen möchten. Man kann pauschal sagen, das Vermieter in der Regel Wert auf pünktliche Mietzahlungen und ein pflegliches Behandeln der Mietsache, legen. Aus diesem Grund geben die nachfolgend aufgelisteten Informationen dem Vermieter einen kleinen Einblick auf seine zukünftigen Mieter. Es ist durchaus üblich, das der Vermieter/Eigentümer nur auf Grundlage der eingereichten Unterlagen eine Entscheidung fällt, ohne persönlich Kontakt mit neuen Mietinteressenten aufzunehmen.

Die Zusendung der Unterlagen zur Wohnungsanmietung an uns, kann bequem per Email erfolgen. Gerne können Sie die erforderlichen Unterlagen auch per Post senden oder in unseren Büro-Briefkasten zu jeder Tageszeit einwerfen.

Anmietung Singles / Eheleute mit eigenem Einkommen

Mietbeginn
Personalauweis
Gehalt
SCHUFA

Welche Unterlagen sind für die Anmietung einer Wohnung erforderlich ?

1. persönliche Selbstauskunft

In der Selbstauskunft werden die persönlichen Eckdaten abgefragt, um zu erfahren, wer der neue Mieter ist. Vordrucke der Selbstauskunft können je nach Vermieter variieren - sind aber größtenteils mit ähnlichen Fragen bestückt.

2. Mietbeginn | Anmietungsdatum

Bitte teilen Sie uns mit, ab wann Sie die gewünschte Immobilie Anmieten möchten. Als Anmietdatum verstehen wir den Tag, ab dem die erste Mietzahlung vorgenommen wird. Eventuell kann eine Übergabe der Wohnung auch eher stattfinden.

3. Kopie Personalausweis / Reisepaß

Eine Kopie des Personalausweises ist erforderlich, um die Identität des neuen Mieters zu prüfen und mit den eventuell anderen eingereichten Unterlagen zur Wohnungsanmietung zu vergleichen. Alternativ würde auch eine Kopie vom Reisepass ausreichen, da in diesem Dokument die Wohnadresse nicht vermerkt ist, müsste man zusätzlich eine Anmeldebescheinigung der Stadt beifügen.

4. Einkommensnachweis

Für die Anmietung einer Wohnung muss sichergestellt werden, das Sie als Mieter sich die Wohnung leisten können. Daher wird in der Regel vom Vermieter vor Anmietung einer Wohnung ein Einkommensnachweis gefordert. Als Faustregel kann man sagen, das die Miete ca. 1/3 vom verfügbaren Nettoeinkommen nicht überschreiten sollte.

5. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Wichtiger, als die Bonitätsauskunft über die Schufa oder ein ähnliches Institut einzuholen, ist der Nachweis der Mietschuldenfreiheit. Diese bestätigt dem Mieter die Mietschuldenfreiheit und wird in der Regel vom letzten Vermieter oder der letzten Hausverwaltung ausgestellt. Wer zur Zeit im selbstgenutztem Eigentum wohnt, benötigt aus dem Grundbuch die Seite mit den Eigentumsverhältnissen.

6. SCHUFA-Auskunft

Auch die SCHUFA-Selbstauskunft ist ein wichtiges Kriterium für die Anmietung einer Wohnung oder eines Hauses. LE-APIS-Immobilien trägt die Abfragekosten der SCHUFA und liefert so tagesaktuelle Ergebnisse.
Der Mietinteressent braucht keine eigene SCHUFA-Auskunft beibringen- dieses Dokument wird kostenfrei von LE-APIS Immobilien abgefragt.

Anmietung Studenten/ WG´s  -  kein oder geringes Einkommen

Mietbeginn
Personalauweis
Perso.Bürgen
Gehalt
Gehalt Bürge
Immatrikul.
SCHUFA
SCHUFA Bürge

Welche Unterlagen sind für Studenten erforderlich ?

1. persönliche Selbstauskunft

In der Selbstauskunft werden die persönlichen Eckdaten abgefragt, um zu erfahren, wer der neue Mieter ist. Vordrucke der Selbstauskunft können je nach Vermieter variieren - sind aber größtenteils mit ähnlichen Fragen bestückt. Sollten Sie die Wohnung über einen Bürgen anmieten wollen, so brauchen die Eigentümer üblicherweise auch die Selbstauskunft des Bürgen.

2. Mietbeginn | Anmietungsdatum

Bitte teilen Sie uns mit, ab wann Sie die gewünschte Immobilie Anmieten möchten. Als Anmietdatum verstehen wir den Tag, ab dem die erste Mietzahlung vorgenommen wird. Eventuell kann eine Übergabe der Wohnung auch eher stattfinden.

3. Kopie Personalausweis / Reisepaß

Eine Kopie des Personalausweises ist erforderlich, um die Identität des neuen Mieters zu prüfen und mit den eventuell anderen eingereichten Unterlagen zur Wohnungsanmietung zu vergleichen. Alternativ würde auch eine Kopie vom Reisepass ausreichen, da in diesem Dokument die Wohnadresse nicht vermerkt ist, müsste man zusätzlich eine Anmeldebescheinigung der Stadt beifügen.

4. Einkommensnachweise

Für die Anmietung einer Wohnung muss sichergestellt werden, das Sie als Mieter sich die Wohnung leisten können. Daher wird in der Regel vom Vermieter vor Anmietung einer Wohnung ein Einkommensnachweis gefordert. Als Faustregel kann man sagen, das die Miete ca. 1/3 vom verfügbaren Nettoeinkommen nicht überschreiten sollte.
Sollten Sie die Wohnung über einen Bürgen anmieten wollen, so brauchen die Eigentümer üblicherweise auch die Einkommensnachweise des / der  Bürgen.

5. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Wichtiger, als die Bonitätsauskunft über die Schufa oder ein ähnliches Institut einzuholen, ist der Nachweis der Mietschuldenfreiheit. Diese bestätigt dem Mieter die Mietschuldenfreiheit und wird in der Regel vom letzten Vermieter oder der letzten Hausverwaltung ausgestellt. Wer zur Zeit im selbstgenutztem Eigentum wohnt, benötigt aus dem Grundbuch die Seite mit den Eigentumsverhältnissen.

6. freiwillige Bürgschaft

Für Studenten oder Auszubildende mit noch sehr geringem monatlichen Einkommen ist eine Bürgschaft erforderlich. In der Regel bürgen die Eltern für die regelmäßige Mietzahlung. Bei dieser Variante wird zusätzlich zur Selbstauskunft und Personalausweiskopie des Mieters noch ein Einkommensnachweis, die Personalausweiskopie und das Bürgschaftsformular vom Bürgen benötigt. Die Bürgschaft sicher Ansprüche des Eigentümers bezogen auf die monatliche Miete ab. Die Bürgschaft ist nicht zu verwechseln mit der Kaution. Diese muss in der Regel bei Übergabe der Wohnung gezahlt werden und sichert eventuelle Schäden an der Wohnung ab.

7. Immatrikulationsbescheinigung

Eine Immatrikulationsbescheinigung oder Studienbescheinigung dient Studenten ergänzend zum Studentenausweis als Nachweis für ihre Immatrikulation an einer Hochschule. Die Bescheinigung ist dabei in der Regel für ein Semester oder Trimester gültig und wird von der Hochschulverwaltung ausgestellt.

8. SCHUFA-Auskunft

Auch die SCHUFA-Selbstauskunft ist ein wichtiges Kriterium für die Anmietung einer Wohnung oder eines Hauses. LE-APIS-Immobilien trägt die Abfragekosten der SCHUFA und liefert so tagesaktuelle Ergebnisse.
Sollten Sie die Wohnung über einen Bürgen anmieten wollen, so brauchen die Eigentümer üblicherweise auch die SCHUFA-Auskünfte des / der Bürgen.
Der Mietinteressent braucht keine eigene SCHUFA-Auskunft beibringen- dieses Dokument wird kostenfrei von LE-APIS Immobilien abgefragt.

Anmietung Freiberufler / Selbständige

Mietbeginn
Personalauweis
BWA/ST-Bescheid
SCHUFA

Welche Unterlagen sind für Freiberufler / Selbständige erforderlich ?

1. persönliche Selbstauskunft

In der Selbstauskunft werden die persönlichen Eckdaten abgefragt, um zu erfahren, wer der neue Mieter ist. Vordrucke der Selbstauskunft können je nach Vermieter variieren - sind aber größtenteils mit ähnlichen Fragen bestückt.

2. Mietbeginn | Anmietungsdatum

Bitte teilen Sie uns mit, ab wann Sie die gewünschte Immobilie Anmieten möchten. Als Anmietdatum verstehen wir den Tag, ab dem die erste Mietzahlung vorgenommen wird. Eventuell kann eine Übergabe der Wohnung auch eher stattfinden.

3. Kopie Personalausweis / Reisepaß

Eine Kopie des Personalausweises ist erforderlich, um die Identität des neuen Mieters zu prüfen und mit den eventuell anderen eingereichten Unterlagen zur Wohnungsanmietung zu vergleichen. Alternativ würde auch eine Kopie vom Reisepass ausreichen, da in diesem Dokument die Wohnadresse nicht vermerkt ist, müsste man zusätzlich eine Anmeldebescheinigung der Stadt beifügen.

4. BWA | letzten vorliegenden Steuerbescheid

Für die Anmietung einer Wohnung muss sichergestellt werden, das Sie sich als Mieter die Wohnung leisten können. Daher wird in der Regel vom Vermieter vor Anmietung einer Wohnung bei Selbständigen oder Freiberuflern der letzte aktuelle Steuerbescheid sowie eine aktuelle BWA gefordert. Als Faustregel kann man sagen, das die Miete ca. 1/3 vom verfügbaren Nettoeinkommen nicht überschreiten sollte.

5. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Wichtiger, als die Bonitätsauskunft über die Schufa oder ein ähnliches Institut einzuholen, ist der Nachweis der Mietschuldenfreiheit. Diese bestätigt dem Mieter die Mietschuldenfreiheit und wird in der Regel vom letzten Vermieter oder der letzten Hausverwaltung ausgestellt. Wer zur Zeit im selbstgenutztem Eigentum wohnt, benötigt aus dem Grundbuch die Seite mit den Eigentumsverhältnissen.

6. SCHUFA-Auskunft

Auch die SCHUFA-Selbstauskunft ist ein wichtiges Kriterium für die Anmietung einer Wohnung oder eines Hauses. LE-APIS-Immobilien trägt die Abfragekosten der SCHUFA und liefert so tagesaktuelle Ergebnisse.
Der Mietinteressent braucht keine eigene SCHUFA-Auskunft beibringen- dieses Dokument wird kostenfrei von LE-APIS Immobilien abgefragt.
So sieht die Rechtslage aus:

BHW-Urteil | Kein Anspruch auf Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Vermieter sind nicht verpflichtet, ihren ausziehenden Mietern eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auszustellen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Damit ist auch die um sich greifende Praxis, von Mietinteressenten solche Bescheinigungen zu verlangen, höchstrichterlich in Frage gestellt. Immer mehr Vermieter verlangen, dass Mietinteressenten eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung von ihrem bisherigen Vermieter vorlegen. Doch Mieter haben oft Schwierigkeiten, eine solche Bestätigung zu bekommen, selbst wenn keinerlei Mietschulden aufgelaufen sind. Wie der BGH jetzt urteilte, sind Vermieter auch nicht dazu verpflichtet, ihren scheidenden Mietern diese Bescheinigung auszustellen. Im verhandelten Fall erbaten Mieter von ihrem alten Vermieter eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Der Vermieter weigerte sich aber, weil die Mieter eine Betriebskostenabrechnung angezweifelt und deshalb die strittige Nachzahlung nicht beglichen hatten. Der BGH gab dem Vermieter Recht. Ihm könne das Ausstellen einer solchen Bescheinigung "wegen einer möglichen Gefährdung eigener Rechtspositionen nicht zugemutet werden", denn dadurch könnte er möglicherweise noch bestehende Ansprüche gegen einen Mieter verlieren.
Das Gericht wollte auch nicht anerkennen, dass die Vorlage einer solchen Bescheinigung "Verkehrssitte" sei. Der Deutsche Mieterbund (DMB) hält das Urteil für "nachvollziehbar", so DMB-Direktor Lukas Siebenkotten. "Aus meiner Sicht ist damit auch der Praxis vieler Vermieter der Boden entzogen worden, die immer öfter von ihren künftigen Mietern eine derartige Bescheinigung fordern." Mit der bisherigen Praxis werden besonders diejenigen Mieter bei der Wohnungssuche benachteiligt, die ihre Rechte nutzen und zum Beispiel die Miete wegen Mängeln mindern oder die Begleichung einer Betriebskostenabrechnung wegen Fehlern verweigern. Sie erhalten in der Regel keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und werden deshalb von vielen Wohnungsanbietern bei der Bewerbung gleich aussortiert. Auch der Eigentümerverband "Haus & Grund" begrüßte das Urteil des Bundesgerichtshofs und empfiehlt Vermietern, generell keine Bescheinigungen mehr auszustellen.
Autor: Jens Sethmann
Quellenangabe:https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0110/011013a.htm
Vermieter verweigert die Ausstellung der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung- was tun?

Der aktuelle Mietrechtstipp – Kontoauszüge statt Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Ohne Mietschuldenfreiheitsbestätigung hat man als Wohnungssuchender auf dem engen Berliner Mietwohnungsmarkt nur geringe Chancen. Gleichzeitig sind Vermieter laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht mehr verpflichtet, scheidenden Mietern eine solche Bestätigung auszustellen. Welche Alternativen gibt es?
Wer vom Vorvermieter keine Bestätigung über regelmäßige Mietzahlungen ausgestellt bekommt, bei der Neuanmietung aber einen entsprechenden Nachweis vorlegen soll, kann regelmäßige Mietzahlungen alternativ auch anhand eigener Kontoauszüge nachweisen. Andere Transaktionen können geschwärzt werden. Auf diese Weise bleibt man der Einzige, der Einblick ins eigene Konto hat. Eine andere Möglichkeit ist es, vom Vorvermieter Quittungen über geleistete Mietzahlungen zu fordern. Diese muss er ausstellen.
Quellenangabe: https://www.berliner-mieterverein.de/recht/aktuelle-mietrechts-tipps/kontoauszuege-statt-mietschuldenfreiheitsbescheinigung.htm

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