Maklerprovision 2.0 - gültig ab dem 23.12.2020


LE APIS Immobilien erklärt kurz und bündig

Die Aufteilung der Maklerprovision wird jetzt bundesweit neu geregelt. Ab dem 23. Dezember 2020 haben Maklerkunden unterschiedliche Möglichkeiten, einen Makler zu engagieren:

Alle Informationen zur neuen Maklerprovision

Foto Teilung der Provision 

Teilung der Provision 

  • Der Makler schließt mit beiden Parteien einen Maklervertrag.
  • Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision und bezahlen beide das gleiche.

Foto Käufer bezahlt maximal 50%

Käufer bezahlt maximal 50%

  • Der Makler schließt nur mit dem Verkäufer einen Vertrag.
  • Der Käufer übernimmt maximal die Hälfte der mit dem Verkäufer vereinbarten Provision.
Foto Verkäufer trägt die Provision 

Verkäufer trägt die Provision 

  • Der Makler schließt nur mit dem Verkäufer einen Vertrag.
  • Der Verkäufer übernimmt die Provision vollständig.

IVD-Erklärfilm: Verteilung der Maklerprovision -Sie haben die Wahl

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.

Was ändert sich ab dem 23. Dezember 2020?

Bisher wurde in den meisten Bundesländern die Maklerprovision geteilt. In einigen Städten wie Berlin, Hamburg oder Bremen haben Käufer die Provision alleine getragen. Letzteres ist zukünftig nicht mehr möglich. Makler können nicht mehr provisionsfrei für den Verkäufer tätig werden und Käufer zahlen nie mehr als die Hälfte der anfallenden Provision.

Ich bin Verkäufer und habe den Makler vor dem 23. Dezember 2020 für mich provisionsfrei beauftragt.Meine Immobilie wurde noch nicht verkauft. Was muss ich beachten?

Sofern keine Zusatzvereinbarung getroffen oder der Alleinauftrag nicht angepasst wurde, muss keine Provision nach dem Verkauf gezahlt werden.

Wer bezahlt den Makler?

Es gibt unterschiedliche Modelle. Der Makler wird entweder nur vom Verkäufer bezahlt oder vom Verkäufer und Käufer. Bei keinem Modell zahlt der Käufer mehr als die Hälfte der vereinbarten Provision.

Wie hoch ist die Maklerprovision?


Das ist nicht festgelegt. Provisionen werden frei verhandelt. In der Praxis beträgt die Provision in Deutschland in der Regel zwischen 3 und 7 Prozent des Verkaufspreises der Immobilie.

Gelten die Neuregelungen auch für noch nicht realisierte Projekte im Bauträgervertrieb?

Ja, wenn Grundstückskaufvertrag und Bauvertrag nicht voneinander getrennt werden können.

Gelten die Neuregelungen auch für unbebaute Grundstücke?

Nein
10 Gründe warum Sie einen Makler beauftragen sollten

Grund 1

Wir bieten Kompetenz, Orientierung und Sicherheit
Wir beraten, unterstützen und begleiten Sie während des gesamten Verkaufsprozesses

Grund 2

Wir kümmern uns um den Papierkram
Grundrisse, Wohn-/Nutzflächen, Grundbücher, Verträge, Lagepläne, Teilungserklärungen, Energieausweis...usw. Wir regeln die Formalitäten.

Grund 3

Wir setzen Ihr Haus in Szene
Erstklassige Fotos, ansprechende Exposés und professionelles Marketing sorgen für eine optimale Präsentation Ihrer Immobilie, on- und offline.

Grund 4

Wir haben das Netzwerk
Egal ob vorgemerkte Käufer oder geeignete Fachanwälte, Handwerker, Notare oder Steuerberater - wir haben ein zuverlässiges Netzwerk.

Grund 5

Wir kennen den Wert Ihrer Immobilie
Wir kennen Ihre Region, haben jahrelange Erfahrung und bilden uns stätig weiter. So können wir den richtigen Preis Ihrer Immobilie ermitteln.

Grund 6

Wir schützen Ihre Privatsphäre
Sie wollen als Verkäufer nicht in Erscheinung treten? Kein Problem! Wir gehen diskret vor und übernehmen die komplette Kommunikation für Sie.

Grund 7

Wir sind günstiger als Sie glauben
Wir sind Profis, üben unseren Beruf mit Kompetenz und Leidenschaft aus, qualifizieren uns und unsere Mitarbeiter ständig weiter und sind Ihr Ansprechpartner vor Ort. Diesen Rundum-Service erhalten Sie immer zu fairen Preisen.

Grund 8

Wir helfen bei Streitigkeiten
Wir vermitteln im Streitfall zwischen den Parteien - sachlich, neutral und mit dem Ziel, teure Gerichtsverfahren zu verhindern.

Grund 9

Wir haften für Beratungsfehler
Sie können sich auf unsere Beratung verlassen. Sollten wir Sie falsch beraten haben, stehen wir natürlich dafür ein.

Grund 10

Wir sind Mitglied im Immobilienverband IVD Bundesverband
Wir werden auf Qualität, Eignung und Zuverlässigkeit geprüft und sind den IVD-Standesregeln verpflichtet.

Sie wollen mehr über die neue Provisionsregelung erfahren?

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