Ob und wann Spekulationssteuern auf Ihren Immobilienverkauf anfallen, hängt von der Nutzung des Objekts oder Grundstücks ab. Als Faustformel ist aber davon auszugehen, dass sie entfällt, wenn der ursprüngliche Kauf mindestens zehn Kalenderjahre zurückliegt. Wenn Sie die Immobilie, die Sie verkaufen möchten, vollständig selbst bewohnen, gelten Sie als Privatnutzer. In diesem Fall beträgt die Spekulationsfrist nur drei Jahre. Nach Ablauf der Frist sind Verkäufe von der Spekulationssteuer befreit. Wichtig ist, dass die Immobilie tatsächlich privat bewohnt und genutzt wird. Wird das Büro oder Atelier steuerlich geltend gemacht oder vermietet, verlängert sich die Laufzeit des Zimmers auf zehn Jahre, da es sich nicht um eine private Nutzung handelt. Gleiches gilt für Mehrfamilienhäuser, in denen Mieter eine Einheit bewohnen. Nach Ablauf der dreijährigen Spekulationsfrist unterliegt die Einheit nicht mehr der Spekulationssteuer, die übrige Immobilie jedoch der Einkommensteuer. Es muss nach Quadratmetern gerechnet werden. Laden Sie sich hier unseren kostenfreien Ratgeber zur Spekulationsstuer als PDF zur Verfügung.